Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Web 20
Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Web 20
Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Web 20
Thomas Reiter
- Datenerhebung im Recruiting, also Bewerber-Recherche, muss vorher mitgeteilt werden
- Daten aus XING sind eher zulässig als aus Facebook, wegen Darstellung beruflicher Qualifikationen
- Wenn XING-Profil vom Bewerber angegeben wird, ist die Recherche zulässig
- Grunddaten dürfen erhoben werden
- Im Arbeitsverhältnis darf Arbeitgeber Nutzung sozialer Netzwerke verbieten, außerhalb ist es unzulässig.
- Veröffentlichung Mitarbeiterfotos im Internet nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers. Ausnahme: Beamten mit Außenkontakten
- Social Media Guidelines vermeiden Rechtsunsicherheit, steigern Produktivität.
- whistleblower-Problematik: Arbeitnehmer kann erwarten, dass Probleme erstmal intern angesprochen werden.
- Duldung der privaten Nutzung des Internets statt Regelung teilweise favorisiert.
- Betriebsrat muss Mitsprachrecht bei der Erstellung der Social Media Guidelines haben
- Betriebsrat muss Mitsprachrecht bei der Erstellung der Soical Media Guidelines haben
- Nutzung ab 20 (!) Minuten pro Arbeitstag schon problematisch, dann aber zunächst Abmahnung.
- Nutzung sozialer Netzwerke bei Krankheit ist gefährlich und kann zur außerordentlichen Kündigung führen.
- Kritik am Arbeitgeber zulässig, darf aber nicht rufschädigend sein
Letzte Änderung von Andreas Sander am 22.05.2011 um 11:49
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