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Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Web 20

Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Web 20

Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Web 20


Thomas Reiter

- Datenerhebung im Recruiting, also Bewerber-Recherche, muss vorher mitgeteilt werden

- Daten aus XING sind eher zulässig als aus Facebook, wegen Darstellung beruflicher Qualifikationen

- Wenn XING-Profil vom Bewerber angegeben wird, ist die Recherche zulässig

- Grunddaten dürfen erhoben werden

- Im Arbeitsverhältnis darf Arbeitgeber Nutzung sozialer Netzwerke verbieten, außerhalb ist es unzulässig.

- Veröffentlichung Mitarbeiterfotos im Internet nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers. Ausnahme: Beamten mit Außenkontakten

- Social Media Guidelines vermeiden Rechtsunsicherheit, steigern Produktivität.

- whistleblower-Problematik: Arbeitnehmer kann erwarten, dass Probleme erstmal intern angesprochen werden.

- Duldung der privaten Nutzung des Internets statt Regelung teilweise favorisiert.

- Betriebsrat muss Mitsprachrecht bei der Erstellung der Social Media Guidelines haben

- Betriebsrat muss Mitsprachrecht bei der Erstellung der Soical Media Guidelines haben

- Nutzung ab 20 (!) Minuten pro Arbeitstag schon problematisch, dann aber zunächst Abmahnung.

- Nutzung sozialer Netzwerke bei Krankheit ist gefährlich und kann zur außerordentlichen Kündigung führen.

- Kritik am Arbeitgeber zulässig, darf aber nicht rufschädigend sein
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Letzte Änderung von Andreas Sander am 22.05.2011 um 11:49

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